Ute Honig
ems-fit.work
Am Hamberg 18
49584 Fürstenau
Tel.: 05901/9594029
E-Mail info@ems-fit.work
Geschäftsführung und inhaltlich verantwortlich gemäß § 5TMG Ute Honig (Anschrift siehe oben)
Datenschutzbeauftragter gemäß Art.37 – EU-DSGVO ist Thomas Honig
Steuer-Nr. 67/118/07581
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtlicheOnline-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.ems-fit.work 2018
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des ems-fit.work.
1. Schriftformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn
sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Vertragslaufzeiten / Kündigung
Die vereinbarte Laufzeit verlängert sich entsprechend der Laufzeit der jeweils abgeschlossenen Vereinbarung, maximal jedoch um 12 Monate, falls nicht mit einer Frist von 12 Wochen vor dem
Vertragsende gekündigt wurde. Monatliche Laufzeiten können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform.
3. Ruhezeiten
Bei Krankheit oder Schwangerschaft kann die Teilnahme am EMS-Training auf Antrag (Telefon, E – Mail, Postweg) über einen vereinbarten Zeitraum ausgesetzt werden (ab 4 Wochen möglich). Dies muss dem ems-fit.work mindestens eine Woche vor dem auszusetzenden Monat bekannt sein. Anträge, die später eingehen, können leider keine Berücksichtigung mehr finden. Die ausgesetzten Monate werden an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt.
4. Terminabsage
Die Absage eines vereinbarten Trainingstermins muss mindesten 24 Stunden vorher erfolgen. Terminabsagen wegen nicht bereitliegender Trainingsunterwäsche gilt als gegebenes Training. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Terminabsage erfolgen, verfällt der Termin bzw. ist kostenpflichtig. Bei Ausfall von mehr als zwei Terminen in Folge ist eine Übertragung auf eine dritte Person möglich
und bedarf der Zustimmung von ems-fit.work. Die Anamnese, Körperwerteanalyse und Ersteinweisung incl. Trainingsunterwäsche und rutschfeste Trainingssocken ist dabei obligatorisch.
5. Änderungen
Adressänderungen bzw. Änderungen der Bankverbindung sind dem ems-fit.work unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstandene Kosten auf Grund verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Vertragspartners.
6. Entrichtung der Beiträge
Der monatliche Beitrag ist jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Kommt der Vertragspartner mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug (bzw. wenn das SEPA Lastschriftverfahren aus Verschuldung des Vertragspartners nicht durchführbar ist), werden sämtliche
Beiträge zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Das weitere Training ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht gestattet.
7. Leistungs – und Trainingsangebot
Der Beitrag umfasst ein einmal wöchentliches Personal Training mit maximal 46 Trainings pro Jahr (EMS Training mit dem Trainingsgerät Miha Bodytec oder vglb.). Das Training erfolgt nach Terminabsprache mit dem ems-fit.work. Die Teilnehmer haben die Trainingsunterwäsche bereit zu halten. Sie haben keinen
Anspruch auf einen festen Personaltrainer. Das Training kann auch mit mehreren Teilnehmenden zeitgleich stattfinden.
8. Beitragsanpassungen
Während der Erstlaufzeit der Vereinbarung erfolgt keine Beitragserhöhung. Nach Ablauf der Erstlaufzeit richtet sich der aktuelle Beitrag nach den zu diesem Zeitpunkt laufenden Tarifen. Erhöhungen und Beiträge in den Verlängerungsperioden werden dem Vertragspartner rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Diese gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb der folgenden zwei Wochen in Textform widerspricht. Der Vertragspartner muss den Widerspruch nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung an das ems-fit.work Studio richten. Gültig ist der Tag des Poststempels. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
9. Hausordnung
Das Personal des ems-fit.work ist weisungsberechtigt. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten. Es gilt die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie hängt in der gültigen Fassung in den Räumen des ems-fit.work aus.
10. Teilwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
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